Attraktiver Wohnraum wird durch die steigende Nachfrage immer knapper. Aufgrund dessen sind viele Immobilien, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, sehr viel wert. Fällt die eigene Rente gering aus, kann sich der Verkauf des Hauses auf Rentenbasis als lukrative Option für ältere Menschen herausstellen. Diese Option sollte bedacht werden, da die Menschen immer älter werden und man sich frühzeitig Gedanken über die finanzielle Gestaltung des Rentenalters machen sollte. Hier alles was man zum Haus auf Rentenbasis verkaufen wissen muss.
Übersicht
Für wen ist der Hausverkauf auf Rentenbasis eine Option?
Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist insbesondere für Menschen, die bereits ein höheres Lebensalter erreicht haben, sinnvoll. Mit dem Verkauf auf Rentenbasis kann die gesetzliche Rente deutlich verbessert werden. Stiftungen bieten Möglichkeiten an, den Verkauf des Hauses auf Rentenbasis einzugehen. Es gibt jedoch auch private oder gewerbliche Interessenten. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Zahlungsfähigkeit des Käufers geprüft wird, damit eine plötzliche Unfähigkeit der Zahlung nicht eintrifft und der Verkäufer plötzlich mit finanziellen Engpässen konfrontiert wird. Um einen entspannten Lebensabend im eigenen Haus zu verbringen, ist der Verkauf der Immobilie auf Rentenbasis für ältere Menschen lohnenswert, wenn zuvor alle Konditionen mit dem Käufer vereinbart werden und ein Notar die Vereinbarungen beglaubigt. Eine Beratung durch einen Rechtsbeistand ist ebenfalls sinnvoll, bevor der Verkauf der Immobile auf Basis der Rente abgehandelt wird.
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Wie funktioniert der Hausverkauf auf Rentenbasis?
Haus auf Rentenbasis verkaufen ist eigentlich recht simpel. Statt einer einmaligen Zahlung bekommt der Verkäufer des Hauses eine monatliche Rentenzahlung / Ratenzahlung des Käufers. Hierbei kann eine Leib- oder eine Zeitrente vereinbart werden.
Bei der Leibrente liegt lebenslanges Wohnrecht vor. Zudem erfolgt eine monatliche Rentenzahlung an den Verkäufer des Hauses. Diese ist vom Käufer, beziehungsweise von dem neuen Eigentümer abzuleisten. Liegt eine Einigung auf eine Leibrente vor, kann diese jedoch zu einem insgesamt geringerem Verkaufspreis führen.
Die Zeitrente hingegen sieht eine Zahlung in einem festgelegten Zeitraum vor. Auch bei dieser Option erhält der ehemalige Eigentümer lebenslanges Wohnrecht. Die Zeitrente stellt für den Käufer die bessere Alternative da, da die Zahlung in einem bestimmten Zeitraum erfolgt und somit besser zu kalkulieren ist. Außerdem ist es auch möglich, eine einmalig höhere Zahlung abzuleisten. Wichtig ist lediglich, dass der vereinbarte Preis in einem bestimmten Zeitraum an den vorherigen Eigentümer gezahlt wurde.
Die Berechnung, das Haus auf Rentenbasis zu verkaufen
Der Verkehrswert der Immobilie muss festgestellt werden um die korrekte Höhe der Rentenbasis zu ermitteln. Der Verkehrswert der Immobilie darf nicht willkürlich oder auf der Basis einer Schätzung erfolgen, sondern muss durch eine Immobilienbewertung kalkuliert werden. Hierbei ist es relevant, dass die aktuellen Bedingungen des Marktes berücksichtigt werden, um den Verkaufswert exakt ermitteln zu können. Faktoren wie die Größe und der Zustand des Hauses spielen bei der Ermittlung des Wertes der Immobilie eine wichtige Rolle. Ebenfalls zu berücksichtigen gilt, ob ein Grundstück, beispielsweise in Form eines Gartens, vorhanden ist. Auch die Lage ist nicht außer Acht zu lassen, da sie den Wert der Immobilie wesentlich beeinflusst.
Welche Risiken liegen beim Hausverkauf auf Rentenbasis vor?
Die aktuelle Situation ist beim Verkauf eines Hauses auf Rentenbasis sehr wichtig. Liegt beim ehemaligen Eigentümer noch eine lange Lebenserwartung vor, ist der Hausverkauf auf Rentenbasis in der Regel nicht lohnenswert. Grundsätzlich ist der Verkauf auf Rentenbasis nur sinnvoll, wenn die Immobilie schuldenfrei und wertvoll genug ist. Des weiteren muss der Zustand des Hauses frei von Mängeln sein, bevor es auf Rentenbasis verkauft werden kann. Durch einen guten Zustand des Hauses erhöht sich zudem die Leib- beziehungsweise die Zeitrente. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass es nicht immer einfach ist, einen Käufer zu finden. Findet sich ein Interessent, ist es wichtig, dass alle Konditionen miteinander verhandelt und festgehalten werden. Experten der Immobilienbranche raten jedoch davon ab, ein Wohnrecht, welches auf Zeit befristet erfolgen soll, zu beschließen. In solch einer Situation wäre das Risiko zu hoch, im hohen Alter wohnungslos zu werden.
Außerdem kann es Schwierigkeiten geben, wenn der Kauf innerhalb der Familie stattfindet und es Änderungen gibt, zum Beispiel, im Falle einer Scheidung. Des Weiteren sollte abgeklärt werden, welche Partei welche Kosten trägt und was geschieht, wenn der Käufer sich verschuldet oder zahlungsunfähig wird.
Steuern beim Hausverkauf auf Rentenbasis
Eine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer wird fällig, wenn der Freibetrag überschritten wird, was bei Immobilien eintrifft. Dies ist unabhängig vom Wohnrecht oder Nießbrauchrecht zu betrachten. Dies ist unabhängig vom Wohnrecht oder Nießbrauchrecht zu betrachten. Sind Berechtigte des Nießbrauchrechtes in der Immobilie wohnhaft, wird dies steuerlich genauso kalkuliert wie das Wohnrecht. Der zu versteuernde Wert wird in diesem Fall anhand der jährlich eingesparten Ausgaben bezüglich der Miete, sowie dem anzusetzenden Faktor für die Lebenserwartung der Nießbraucher errechnet. Zudem ist es möglich, dass kein lebenslanges Nießbrauch- beziehungsweise Wohnrecht gewährleistet wird. Geschieht dies, wird eine von Erblasser festgelegte Dauer herangezogen.
Wenn Nießbraucher berechtigte Einnahmen durch Miete erzielen, sind diese in den Jahreswert hinzuzurechnen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Grunderwerbssteuern anfallen, wenn die Schenkung der Immobilie nicht innerhalb der direkten Familie vorgenommen wurde. Die Erbschaftssteuer kann durch das Verkaufen der Immobilie auf Basis der Rente gespart werden, wenn der Verkauf abhandelt wird, solange der Verkäufer noch lebt. Statt die Immobilie zu vererben, wird der Verkauf auf Basis der Rente abgeleistet, sodass keine Vererbung vorliegt. Soll das Haus auf Rentenbasis an jemanden außerhalb der Familie verkauft werden, sollte sich die verkaufende Person bewusst machen, dass sie in diesem Fall das Haus nicht an ihre Kinder vererben kann, da das Haus nach ihrem Tod dem Käufer gehört und potentielle Erben des Verkäufers somit keinen Anspruch auf die Immobilie mehr haben.
Alternative zum Nießbrauch
Eine Alternative zum Nießbrauch stellt das Wohnrecht dar. Die Begriffe werden häufig synonym verwendet, sind vor Gesetz jedoch nicht gleich gestellt. Das Wohnungsrecht stellt eine Abspaltung aus dem Nutzungsrecht dar und ist lediglich auf eine Immobilie begrenzt. Wohnberechtigte dürfen in dieser Immobilie oder in vereinbarten Räumen zwar wohnen, eine Vermietung oder Übertragung an andere Parteien ist jedoch nicht gestattet. Das Wohnrecht ist nur dann gültig, wenn es im Grundbuch eingetragen ist und bleibt auch bei einem Verkauf von der Immobilie bestehen. Um Nießbrauch oder Wohnungsrecht festzulegen, ist es notwendig, dies notariell beglaubigen zu lassen. Generell ist die Beratung durch einen fachlich spezialisierten Rechtsbeistand dringend ratsam, da andernfalls wichtige Aspekte zum Verkauf des Hauses auf Rentenbasis außer Acht gelassen werden könnten. Durch einen professionellen Rechtsbeistand lässt sich der Verkauf der Immobilie auf Rentenbasis gut umsetzen, da möglicherweise aufkommende Fragen schnell geklärt werden können.
Verkauf und Nießbrauch
Nach Paragraph 1303 BGB liegt beim Nießbrauchrecht das Nutzungsrecht an einer Sache oder einem Vermögen vor. Im Falle einer Immobilie überträgt der Eigentümer mit dem Nießbrauchrecht seine Rechte zum Wohnen und zum wirtschaftlichen Nutzen der Immobilie auf eine weitere Partei. Das Verfügungsrecht behält er dabei jedoch. Das Verfügungsrecht meint im Falle einer Immobilie, dass der Verkäufer die Immobilie wie vereinbart weiterhin nutzen darf. Dies liegt zum Beispiel vor, wenn gewisse Räume des Hauses von der verkaufenden Person bewohnt bleiben. Dies tritt zum Beispiel ein, wenn ein Wohnrecht vereinbart und notariell beglaubigt wurde. Als Nutznießer darf in diesem Fall die Immobilie genutzt und Gewinne erzielt werden, zum Beispiel durch das Einnehmen von Mieten. Jedoch ist es ihm untersagt, die Immobilie zu verkaufen. Diese Form wird häufig angewendet, wenn Eltern ihr Haus frühzeitig an ihre Kinder vererben möchten, jedoch selbst bis zum Ende ihres Lebens darin wohnen möchten.
Oft gestellte Fragen zum Haus auf Rentenbasis verkaufen
Wer ist nach dem Verkauf für Reparaturen im Haus zuständig?
Nach dem Verkauf ist allein der neue Eigentümer für anfallende Reparaturen und Arbeiten am Haus zuständig. Für kleinere Reparaturen oder das Beseitigen von kleinen Fehlern kann auch der Verkäufer aufkommen, wenn diese in den Räumen vorliegen, die der Verkäufer weiterhin nutzt. Empfehlenswert ist es, solche Fragen zuvor abzuklären und in einem Vertrag auszuhandeln. Der Vertrag sollte unbedingt notariell beglaubigt werden. Es empfiehlt sich zudem, aufkommende Fragen bei einem Anwalt, der auf Immobilien spezialisiert ist, abzuklären. Auf diese Art und Weise können potentielle Konflikte vermieden werden, falls es dazu kommt, dass eine Reparatur vorgenommen werden muss. Es lässt sich zuvor alles abklären und festhalten, sodass sich im Falle eines Falles auf den Vertrag berufen werden kann und es nicht zu Konflikten kommt.
Muss man mit vorliegendem Wohnrecht Nebenkosten zahlen?
Wird das Haus auf Rentenbasis verkauft, darf die verkaufende Person bei vorliegendem Nießbrauch oder Wohnrecht in der betroffenen Immobilie wohnhaft bleiben. Hierbei fällt keine Miete für den Wohnraum an. Jedoch sind die verursachten Nebenkosten abzuleisten. Im besten Fall einigen sich Verkäufer und Käufer zuvor und halten alle Bedingungen schriftlich fest und lassen diese notariell beglaubigen. Dies mag zuerst nach mehr Aufwand aussehen, kann aber, insbesondere bei Konflikten, die nicht abzusehen sind, eine große Hilfe darstellen. Die Höhe der anfallenden Nebenkosten sind individuell abzuklären. Es ist wichtig, dass genaue Absprachen bezüglich anfallender Kosten stattfinden. Dies betrifft auch möglich aufkommende Nachzahlungen der Nebenkosten.
Grundsätzlich kommt die Person mit dem Wohnrecht jedoch selbst für ihre Nebenkosten auf, außer es liegt eine individuelle, vertragliche Regelung vor, der beide Parteien zugestimmt haben und welche vom Notar schriftlich beglaubigt wurde. Auf diese Art und Weise bleiben keine weiteren Fragen offen, sodass allen betroffenen Parteien bewusst ist, welche Kosten sie jeweils zu tragen haben. Natürlich lassen sich jedoch individuelle Besonderheiten in den Vertrag aufnehmen, wenn dies gewünscht ist. Ein Rechtsbeistand lohnt sich in diesen Fällen besonders, damit alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden können, um ein friedvolles Miteinander zu gewährleisten.
Was sind die Vorteile von einem Hausverkauf auf Rentenbasis?
Der Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis bringt Vorteile für den Verkäufer sowie den Käufer mit sich. Der Verkäufer bessert seine Rente erheblich auf, da er monatliche Zahlungen durch den Käufer erhält. Zudem behält er das Wohnrecht. Der Käufer hat den Vorteil, Geld beim Kauf des Hauses zu sparen. Dies liegt daran, dass Kosten für das Wohnrecht vom Preis der Immobilie abgezogen werden. Des Weiteren hat der Verkauf auf Rentenbasis Vorteile, wenn an die eigenen Kinder verkauft wird. Die Kinder müssen keine Erbschaftssteuer ableisten und die Eltern haben die Absicherung, bis zu ihrem Lebensende im eigenen Haus bleiben zu können. In einem Vertrag lässt sich auch festhalten, was geschehen soll, wenn ein Elternteil zu einem Pflegefall wird.
Im Vertrag kann die Bedingung festgehalten werden, dass die Kinder im Falle einer notwendigen Versorgung der Eltern verpflichtet sind, sich um deren Pflege zu kümmern oder diese selbst zu übernehmen. Wichtig ist, dass beim Abschluss des Verkaufes offen gesprochen wird, um sich zu einigen, was in welchem Fall unternommen wird. Eine genaue Absprache ist wichtig, um zu gewährleisten, dass keine Konflikte entstehen, wenn bestimmte Fragen offen gelassen werden. Zudem ist der Vorteil einer genauen, vertraglichen Festlegung, dass für beide Seiten Sicherheit entsteht.
Fazit Haus auf Rentenbasis verkaufen
Für alte Menschen kann es sich lohnen, das Haus auf Rentenbasis zu verkaufen, wenn einige Dinge berücksichtigt werden. In den ersten Schritten ist es wichtig, dass der Verkehrswert des Hauses exakt ermittelt wird. Der Verkauf eines Hauses auf Rentenbasis ist besondere für Menschen, die bereits ein höheres Lebensalter erreicht haben, zu empfehlen. Mit dem Verkauf auf Rentenbasis kann die gesetzliche Rente deutlich verbessert werden. Zudem behält der Verkäufer das Wohnrecht beziehungsweise den Nießbrauch über die Immobilie. Wichtig ist, dass alle Bedingungen vertraglich festgehalten und von einem Notar beglaubigt werden. Ein Rechtsbeistand, der fachlich auf Immobilien spezialisiert ist, kann ebenfalls Abhilfe verschaffen und mögliche Fragen klären.
Es gilt zu beachten, dass die Person mit Wohnrecht zwar keine Miete bezahlen muss, jedoch für erzeugte Nebenkosten aufkommen muss. Reparaturen werden dafür in der Regel vom Käufer übernommen, außer dies wird vertraglich individuell anders festgelegt. Hinzu kann es sein, dass es nicht leicht wird, einen passenden Käufer zu finden, der mit allen gewünschten Konditionen einverstanden ist. Es ist davon abzuraten, das Wohnrecht auf eine Zeit zu begrenzen, da es sonst dazu kommen kann, dass der Verkäufer im hohen Alter wohnungslos wird, wenn der vereinbarte Zeitraum abgelaufen ist. Lohnenswert ist der Verkauf auf Rentenbasis insbesondere, wenn die betroffene Person keine eigenen Kinder hat und die Immobilie bestenfalls schuldenfrei ist.
Doch auch innerhalb der Familie ist es möglich, einen Verkauf auf Rentenbasis abzuleisten. Jedoch ist es wichtig, dass ein Notar alle Konditionen beglaubigt und Rechtsbeistand vorliegt, um alle Eventualitäten abzuklären. Denn auch wenn das Leben innerhalb der Familie harmonisch verlief, kann es dazu kommen, dass Konflikte in der Zukunft entstehen, welche den Verkauf auf Rentenbasis beeinflussen könnten. Aufgrund dessen ist es hilfreich, einen Anwalt hinzuzuziehen, um alle möglich auftretenden Vorkommnisse im Vorfeld abzusprechen und sich vertraglich festgehalten zu einigen.