Auch private Personen denken in dieser Zeit der Digitalisierung immer mehr nach über einen guten Abhörschutz in der Wohnung. Ideenraub, Hacking, Klau von Innovationen und Informationen kann auch privat stattfinden.
1. Was kann man sich unter Abhörschutz vorstellen?
Unter Abhörschutz muss man sich alle technischen Vorkehrungen vorstellen, die Daten oder auch Gespräche verhindern. Beim Abhörschutz Wohnung werden auch Räume und Gegenstände überprüft, die ein solches Abhören möglich machen würden. Hier wird differenziert zwischen dem aktiven und dem passiven Abhörschutz. Wer dem Profi-Unternehmen vertraut beim Abhörschutz in der Wohnung, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Es lohnt sich, hier einen Beratungstermin zu buchen, Privatleute werden immer häufiger Opfer von Lauschangriffen. Der Abhörschutz in der eigenen Wohnung ist also keine Seltenheit mehr. Wer ausgespäht oder abgehört wird, profitiert von diesen Maßnahmen.
Heutzutage sind Wanzen, Minisender, Abhörgeräte und Funkkameras im Internet leicht zu bestellen und günstig. Wer bemerkt, dass Nachbarn beispielsweise Dinge über einen wissen, die sie eigentlich gar nicht wissen können, der sollte über einen Abhörschutz in der Wohnung nachdenken. Auch Expartner, das Finanzamt, die Steuerfahndung und getrennte Paare kennen es, dass der Abhörschutz zum Thema wird. Telefongespräche, Internetdaten und Dateien und mehr werden hier ausgespäht. Die Lauschangriffe an Privatpersonen nehmen immer mehr zu und sind verbreiteter, als man denken möchte. Auch die Angriffe über das Smartphone boomen. Ein guter Abhörschutz in der Wohnung ist dabei bei vielen privaten Haushalten unerlässlich.
2. Abhörschutz auch für Privatpersonen interessant?
Das wichtige Thema Abhörsicherheit und Abhörschutz sind auch immer mehr im privaten Haushalt wichtig. Dadurch, dass heutzutage die Abhörvorrichtungen sehr günstig einfach im Internet bestellt werden können, werden sie oft illegal auch als Abhörhilfe genutzt und machen so viele Wohnungen unsicher. Der Abhörschutz in der Wohnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit Wanzenfindern kann man die sehr kleinen modernen Geräte, die oftmals nicht auffallen, finden. Mit diesen kleinen Geräten ist ein Abhören auch in Räumen und Fahrzeugen leicht. Sie geben auch keinerlei Lichtsignale oder Geräusche von sich. Egal ob Expartner, Wettbewerber, Spanner oder Voyeure: Privater Abhörschutz wird immer wichtiger. So wird das illegale Tun der anderen entdeckt. Für vermögende Haushalte ist oftmals ebenfalls ein Abhörschutz in der Wohnung empfehlenswert.
3. Darf der Staat eine Lauschüberwachung bei privaten Haushalten durchführen?
Der Staat darf prinzipiell keine Lauschüberwachung im privaten Haushalt ohne triftigen Grund durchführen. Das gehört in das Grundgesetz und den Schutz des Privaten. Nur in ganz speziellen Fällen darf teilweise ein Lauschangriff stattfinden. Bei Seuchen, Gefahren oder Naturkatastrophen kann diese Freizügigkeit eingeschränkt werden. Die Einschränkbarkeit ist auch dann möglich, wenn diese nicht vorgesehen war. Sie darf nur wegen anderer Grundrechte dann erfolgen.
Der Staat darf also nur dann in die Privatsphäre eingreifen, wenn eine Sondersituation vorhanden ist. Dazu gehören auch erkennungsdienstliche Maßnahmen der Polizei oder andere Maßnahmen bei der Aufklärung von schwierigen Straftagen etc. Gerichtlich angeordnete Zwangsmaßnahmen können polizeilich nötig sein. Das wäre beispielsweise auch eine Überwachung der jeweiligen Briefpost oder allgemein der elektronischen Kommunikation. Auch eine Hausdurchsuchung kann hier nötig sein. Hierfür muss die Polizei jedoch einen Durchsuchungsbefehl vorzeigen und genaue Angaben machen.