Wenn man sich zu Beginn des Berufslebens erstmals genauer mit seiner Altersvorsorge befasst, kommt einem die ganze Thematik sehr unübersichtlich vor. Hier werben dann auch viele Finanzinstitute für ihre zum Teil sehr unterschiedlichen Produkte für eine private Altersvorsorge. Deshalb ist es hier etwas schwierig, den Überblick zu behalten. Eine Möglichkeit, einen Überblick zu bekommen, ist das sogenannte „Drei-Säulen-Modell“. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge sowie die private Altersvorsorge als jeweiliger Teil dieses Modells.
Übersicht
Welche Möglichkeiten bietet der Staat?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein sehr wichtiger Teil der Alterssicherung. Eine Vielzahl von Arbeitnehmern und auch ein größerer Anteil der Selbständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden sowohl von Arbeitnehmern und Arbeitergebern zu gleichen Teilen übernommen. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung geht über die normalen Altersrenten hinaus. Somit gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung auch einen Schutz für Versicherte, wenn diese aus Krankheitsgründen vorzeitig am Erwerbsleben nicht mehr teilnehmen können oder als Hinterbliebenen-Rente nach dem Tod eines Partners.
Unterschied angestellt zu selbständig
Angestellte
Die Angestellten verfügen über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und zahlen somit auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dadurch wird der Anspruch auf eine gesetzliche Rente gesichert. Von der Höhe des jeweiligen Einkommens hängt auch die Beitragshöhe für die gesetzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Auch die Dauer der Einzahlung spielt hier eine Rolle. Damit keine Abschläge bei den Rentenzahlungen entstehen, müssen die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mindestens bis zum 67. Lebensjahr arbeiten (einige Jahrgänge auch etwas darunter). Dabei liegt jedoch die Höhe der gesetzlichen Rente auch ohne die jeweiligen Abschläge (bei einem früheren Renteneintritt mit Abschlägen) bei ungefähr 50 bis 48 Prozent des letzten Einkommens als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Selbständige
Bei den Selbstständigen gibt es bestimme Gruppen, welche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Handwerker, welche in zulassungspflichtigen Gewerben tätig sind, Publizisten, Hebammen, Künstler und selbständige Lehrer. Der Gesetzgeber geht bei solchen selbständigen Gruppen von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Staates für diese Gruppen aus.
Bei den übrigen selbständigen Personen besteht eine solche gesetzliche Vorgabe nicht. Ebenso müssen diese selbständigen Personen neben der Absicherung für das Alter auch ihre Pflege- und Krankenversicherung komplett selbst bezahlen.
Somit ist für diese Gruppe der selbständigen Personen eine private Altersvorsorge unumgänglich. Dabei erfolgt hier zum Teil der Vorschlag für die selbständigen Personen der Abschluss eine Rürup-Rente (hierzu gibt es eine staatliche Förderung). Des weiteren gibt es hier auch die Möglichkeit, in langfristige Anlageprodukte (zum Beispiel über Sparpläne) ein Teil des Einkommens zu investieren.
Die betriebliche Altersvorsorge
Auch die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der „3-Säulenstrategie“. Hier erfolgt die Vorsorge über den Betrieb und nicht über die gesetzliche Rentenversicherung. Der Betrieb ist für die Auswahl der Anlageform zuständig und sorgt für die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den dann vom Betrieb ausgewählten Vertragspartner und Anbieter. Trotzdem sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer überprüfen, ob das hier vom Betrieb aus eingesetzte Produkt auch den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen entspricht.
Dabei werden normalerweise die Beiträge direkt vom Gehalt vom Betrieb aus einbehalten und vom Betrieb aus erfolgt die Einzahlung in einen Altersvorsorge-Vertrag. Dabei muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer jedoch beachten, dass die Teilbeträge des Gehalts, die für den Aufbau einer Betriebsrente verwendet werden, so behandelt werden, ohne dass davon Sozialabgaben abgeführt werden. Dadurch fällt dann die spätere Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung etwas geringer aus. Der Grund liegt darin, dass hier dann im Endeffekt weniger Rentenbeiträge eingezahlt werden.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben von Gesetzes wegen einen Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. In der Praxis wird dies jedoch teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt, ob der Arbeitgeber hier ebenfalls einen Teil der Beiträge übernimmt.
Abseits der geregelten Wege (private Altersvorsorge) vorsorgen
Bei der privaten Altersvorsorge stehen alle Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel das traditionelle Sparbuch, Tagesgeld, Immobilien, Fondsanlagen, private Rentenversicherung oder auch Aktien oder ETFs, etc. Und wer fleißig vorsorgt, kann vor der Rente Privatier werden.
Damit dann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer und die Selbstständigen eigenverantwortlich eine zusätzliche Alterssicherung aufbauen kann, werden bestimmte Produkte durch eine Förderung vom Staat unterstützt.
Dazu gehören zum Beispiel einige Ausführungen der Rürup-Rente sowie der Riester-Rente. Des Weiteren gibt es auch eine Vielzahl von Möglichkeiten bei anderen Anlageprodukten, welche vom Staat zwar nicht gefördert werden, jedoch nach den individuellen Bedürfnissen eine wichtige Ergänzung zur Betriebsrente und der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen.
Dabei sollten sich jedoch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige genau über die Leistungen sowie die Bedingungen bei dem angebotenen Produkt informieren. Dabei ist es persönlich von großer Bedeutung, dass ein solches Produkt auch individuell zu der entsprechenden Person passt und deren Bedürfnisse in Richtung Verfügbarkeit, Rendite und Sicherheit Rechnung trägt.
Damit man ermitteln kann, wie viel Geld man für die private Altersvorsorge ansparen muss, um dann beim Eintritt der Rente auch den aktuell zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Lebensstil aufrechtzuerhalten, sollte zunächst überlegt werden, wie viel Geld zum Zeitpunkt des Ruhestandes monatlich benötigt wird.
Dazu kann zum Beispiel ein Budgetplan aufgestellt werden. Dort werden alle zu erwartenden Ausgaben aufgeführt. Danach sollte die Höhe der zukünftigen gesetzlichen Rente ermittelt werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen in regelmäßigen Abständen eine Renteninformation. Dort sind dann Informationen, wie zum Beispiel das zukünftige Renteneintrittsalter sowie deren zu erwartende Höhe der Rentenauszahlungen, enthalten. Auf der Grundlage dieser Daten kann der ungefähre Betrag ermittelt werden, der dann über eine private Altersvorsorge angesammelt werden sollte.
Private Altersvorsorge mit Immobilien
Von den vielen Lösungen, die hier angeboten werden, ist eine der bereits erwähnten Möglichkeiten, die Immobilie. Dabei ist er vor allen Dingen der Vorteil vorhanden, dass im Alter hier keine Miete zu bezahlen ist. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Baufinanzierung bis zum Eintritt in der Rente vollständig getilgt worden ist.
Aber auch aufgrund der aktuellen Zinssituation ist der Altersvorsorge mit Immobilien eine Möglichkeit, auf der einen Seite die günstigen Zinsen für Baufinanzierung auszunutzen und auf der anderen Seite eine Alternative zu den Spar- und Tagesgeldanlagen, die keine Zinsen mehr bringen, in Form von einem Sachwert zu erhalten.
Sehr beliebt sind Cashflow Immobilien, da diese genug Geld zum Leben abwerfen. Auch die Eigentumswohnung als Kapitalanlage ist eine Option.
Private Altersvorsorge mit Aktien
Auch die bereits erwähnte Niedrigzinsphase hat wieder verstärkt das Interesse auf Aktien gelenkt. Bei Termingeld, Festgeld oder Sparbüchern sowie auch bei privaten Rentenversicherungen ist keine oder nur eine sehr geringe Rendite vorhanden. In der heutigen Situation ist jedoch der Aufbau einer privaten Altersvorsorge mit Aktien oder auch in Fonds-Form, bei denen Aktien enthalten sind, fast unumgänglich.
Dabei müssen gerade bei der Aktienanlage einige wichtige Punkte beachtet werden. Wichtig ist hierbei ein langer Anlagehorizont. Somit kann es vorkommen, dass hier Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren infrage kommen. Deshalb sollte hier bereits in relativ jungen Jahren begonnen werden. Bei solchen Zeiträumen werden im Regelfall eventuelle Kurseinbrüche (aufgrund der bisherigen Erfahrungen) wieder ausgeglichen. Dabei sollte hier nicht alles auf eine Karte gesetzt und eine Streuung auf viele Unternehmen und auch in verschiedenen Wertpapieren vorgenommen werden. Wenn dann der Beginn der Rente näher rückt, sollte dann eine Umschichtung auf solche Wertpapiere erfolgen, bei denen nur geringe Schwankungen vorhanden sind.
Private Altersvorsorge mit ETFs
Bei ETFs (Abkürzung für Exchange Traded Fund) handelt es sich um Wertpapiere, welche eine größere Anzahl von Wertpapieren, zum Beispiel von einzelnen Aktien, umfassen. Dadurch wird dann ein diesem ETF zugrunde liegender Index (wie zum Beispiel der DAX) nachgebildet.
Auch hier gelten mehr oder weniger, wenn es sich um Aktien ETFs handelt, die bei der privaten Altersvorsorge bei Aktien aufgeführten Aussagen.
Tipp: den ETF mit einem Sparplan besparen